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Gremien und Aufgaben der Elternvertretung


Klassenelternvertreter:

Die Eltern einer Klasse wählen aus Ihrer Mitte zwei Personen als Vertreter aus. Hierbei sind alle zwei Jahre der/die Elternvertreter/in und ein/e Stellvertreter/in in getrennten Wahlgängen zu wählen. Sie halten den Kontakt zur Klassenleitung, sollten von diesen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit über Vorkommnisse und Neuigkeiten in der Klasse informiert werden und sind Ansprechpartner für allgemeine Fragen aus der Elternschaft. Sie laden zu den Elternabenden ein, legen die Tagesordnung fest und leiten die Versammlung. Es sind mindestens zwei Treffen pro Jahr abzuhalten. Die Einladungen hierzu sollten mindestens zwei Wochen vorher den Eltern vorliegen.

Klassenkonferenzen:
Die Klassenkonferenz ist dazu da, besondere Themen wie, z. B. Beratung über Schüler, Zensuren, Versetzungen, Strafen, Zusammenwirken zwischen Fachlehrern usw. zu besprechen. Teilnehmer sind alle Lehrkräfte einer Klasse, sowie jeweils 3 stimmberechtigte Eltern- und Schülervertreter. Die Einladung hierzu erfolgt durch die Lehrkräfte (Klassenleitung), die auch die Konferenz leiten. In jedem Schuljahr finden zwei Zeugniskonferenzen statt (am Ende jeden Halbjahres). Die Eltern- und Schülervertreter haben hierbei jedoch lediglich Mitsprache- und keine Stimmrechte. Es werden für die Konferenz insgesamt 3 Elternvertreter und 3 Stellvertreter für 2 Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt hierbei regelmäßig im Block, d. h. in einem Wahlgang. Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, dass mindestens ein Klassenelternvertreter dazu gehört.

Jahrgangssprecher:
Auf Grund der Größe der Schule und der einzelnen Jahrgänge treffen sich die Elternvertreter eines Jahrgangs zu eigenen Jahrgangsabenden. Es handelt sich hierbei praktisch um einen Schulelternrat im Kleinen, auf dem jahrgangsbezogene Themen und Probleme – meist in Anwesenheit der Jahrgangsleitung – besprochen werden. Es werden min. zwei Treffen in jedem Halbjahr abgehalten. Die Eltervertreter wählen sich eine/n Sprecher/in aus ihrer Mitte, die /der regelmäßig auch Mitglied der Vorstands des SER ist. Diese/r hält den Kontakt zur Jahrgangsleitung. Diese Aufgabe lässt sich als Sammler nach oben und Vervielfältiger nach unten beschreiben.

Schulelternrat (SER):
Die Vertreter aus allen Klassen (einschl. Stellvertreter) bilden den Schulelternrat. Der SER ist das höchste Gremium der Eltern an der Schule. Er trifft sich auf Einladung der/des Vorsitzenden mindestens einmal im Halbjahr. Zu den Aufgaben gehören die Wahlen des Vorstands und zu den Fachkonferenzen (im Wechsel jeweils für 2 Jahre). Der SER vertritt alle Klassen, also alle Schüler und deren Eltern. Er berät über alle die Eltern berührende Fragen und trifft erforderlichenfalls hierzu Beschlüsse. Zu den Sitzungen werden immer die Schulleitung und ggf. andere sachverständige Personen eingeladen. Der Schulelternrat an der IGS Mühlenberg hat über 100 Mitglieder. Um handlungsfähig zu bleiben, wählt sich der SER einen Vorstand, der zwischen den SER-Sitzungen im Namen und im Auftrag des SER handelt. Dem Vorstand gehören neben der/dem Vorsitzenden bis zu 7 Stellvertreter an. Die gewählten Vertreter sind jeweils für einen Jahrgang direkt zuständig (meist die Jahrgangssprecher). Der Vorstand trifft sich einmal im Monat mit der Schulleitung. Dort werden alle die Schule und die Eltern berührenden Fragen besprochen, wie z. B. Schulprogramm, Lehrerversorgung, Baumaßnahmen oder die allgemeine Schulorganisation. Der Vorstand bereitet die SER-Sitzungen vor. Daneben gibt es für besondere Aufgaben Arbeitsgruppen, in denen außer Mitgliedern des Vorstands auch weitere Eltern mitarbeiten können.

Gesamtkonferenz:
In der Gesamtkonferenz wirken alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule Beteiligten zusammen. Die Gesamtkonferenz beschließt das Schulprogramm, die Schulordnung und die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse. Außerdem entscheidet sie über Grundsätze für die Leistungsbewertung und Beurteilung von Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.Der SER wählt 18 Vertreter (und 18 Stellvertreter), die als stimmberechtigte Mitglieder an der Gesamtkonferenz teilnehmen.

Fachkonferenzen:
Es gibt für fast jedes Fach eine eigene Fachkonferenz, dort sitzen die Fachlehrkräfte mit Eltern- und Schülervertretern (jeweils 2 + 2 Stellvertreter) und besprechen fachbezogene Probleme, Vorgehensweisen im Unterricht, neue Fachbücher usw.. Wahlen zu den Fachkonferenzen finden alle zwei Jahre statt; es werden zwischendurch aber auch Nachrücker benötigt.

Schulvorstand:
Der Schulvorstand legt wesentliche Eckpunkte der schulischen Arbeit der Schule fest. Er entscheidet über die Ausgestaltung der Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der gesetzlichen vorgegebenen Möglichkeiten.
Der SER entsendet vier stimmberechtigte Vertreter (+ 4 Stellvertreter) in dieses Gremium. Die Elternvertreter  werden aus der Mitte aller Erziehungsberechtigten der Schule vom SER für zwei Jahre gewählt.

Überschulische V ertretungen

Regions- und Stadtelternrat:

Der Regionselternrat wird aus Vertretern aller Schulen der Region Hannover gebildet. Er kümmert sich u. a. um Schulentwicklungsplanung, Haushaltsmittel, Lehrer- und Unterrichtsversorgung und Elternaktionen. Es werden zwei stimmberechtigte Vertreter in den kommunalen Schulausschuss entsandt. Der Regionselternrat unterhält mehrere Arbeitskreise, darunter auch solche für jede Schulform - für uns den Arbeitskreis Gesamtschulen. Gleiches gilt auch für den Bereich der Stadt Hannover.

Landeselternrat:
Der Landeselternrat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten beim Kultusministerium (vier Elternvertreter der Gesamtschulen). Er berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des Schulwesens, soweit Eltern betroffen sind. Dazu werden drei stimmberechtigte Mitglieder in den Landesschulbeirat gewählt. Dieser hat ein Anhörungsrecht beim Kultusministerium und fertigt Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Darüber hinaus wählt der Landeselternrat sieben Delegierte in den Bundeselternrat, die Arbeitsgemeinschaft der Landesvertreter.