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Häufige Fragen in der ersten Zeit
Wo können Elterntreffen stattfinden, wie sind die Räume zu reservieren und wie komme ich an die Schlüssel? Bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten hilft Ihnen die Klassenleitung. Sie sind auf Nachfrage auch meist bereit, sich um Organisation, Reservierung und Schlüssel zu kümmern. Die Treffen beginnen meist um 19.30 oder 20.00 Uhr, sie müssen aus organisatorischen Gründen spätestens um 22.00 Uhr beendet sein. Meist findet das erste Treffen in den Klassenräumen der Kinder statt; dieses dient auch dazu, das nähere Lernumfeld der Kinder kennen zu lernen. Weitere Treffen können dann in dafür in der Schule zur Verfügung stehenden Konferenzräumen stattfinden. Auf Anfrage ist auch eine gewisse Technikausstattung, wie z. B. Diaprojektor o. ä. erhältlich. Da die Hausmeister nicht an allen Wochentagen zur Verfügung stehen, erkundigen Sie Sich bitte nach möglichen Terminen.Wie erreiche ich Lehrkräfte in der Schule? Entweder über das Sekretariat (Tel. 1 68 - 4 95 11 oder 4 95 45) eine Nachricht mit der Bitte um Rückruf hinterlassen oder dem eigenen Kind einen entsprechenden Zettel mitgeben. Jede Lehrkraft verfügt über ein eigenes Fach, dort kann entweder das eigene Kind oder eine Lehrkraft aus der Klasse diesen einwerfen.
Wie benachrichtige ich andere Eltern? Als Elternvertreter erhalten Sie von der Schule eine Liste der Kinder Ihrer Klasse mit den dazugehörigen Telefonnummern. Schriftlich ist die Über-gabe von Zetteln über die Kinder zwar möglich, leider aber doch stark von der Zuverlässigkeit der beteiligten Kinder abhängig. Bei wichtigen Mitteilungen, vor allem an mehrere oder alle Eltern, bietet es sich daher an, die Zettel mit einer Rückmeldung und Fristsetzung zu versehen.
Wie stelle ich einen Antrag beim Förderverein? Anträge beim Förderverein sind grund-sätzlich durch die Lehrkräfte zu stellen. Die Lehrkräfte befürworten einen möglichen Antrag und leiten diesen - ggf. mit einer eigenen Stellungnahme versehen - an den Förderverein weiter. Normalerweise wenden Sie sich an die Klassenleitung, unter Umständen auch an die Jahrgangsleitung (z. B. bei Jahrgangsveranstaltungen).
Probleme mit GVH bzw. Üstra? Vor allem in den ersten Klassen ergeben sich immer wieder Schwierigkeiten mit dem Angebot des öffentlichen Nahverkehrs, da die Herkunft der Schüler jedes Mal neu verteilt ist. Weiter ergibt sich häufiger Änderungsbedarf nach Fahrplanänderungen. Es hat sich als günstig herausgestellt, wenn die Probleme sowohl über die Schullei-tung, aber auch über die Eltern direkt an die Nahverkehrsträger Üstra bzw. GVH herangetragen werden.
Was tun bei Unterrichtsausfall? Die Schulleitung hat zur Vertretung von Unterrichtsstunden folgende Regelung getroffen: "Im 5. - 10. Jahrgang werden bei Ausfall des Fachlehrers die 2. - 5. Unterrichtsstunde vertreten. In der 1. und 6. Stunde, sowie bei Bedarf auch an jedem Nachmittag bis 15.50 Uhr, ist eine Betreuung gewährleistet. In der SEK II wird in der Regel nicht vertreten." Wir sollten die Schule beim Wort nehmen. Wird die Regelung nicht eingehalten - z.B. bei Ausfall innerhalb der 2. - 5. Stunde oder es findet keine wirkliche Vertretung statt - sollte eine Klärung über die Klassen- oder Jahrgangsleitung erfolgen. Diese haben in der Regel einen Überblick über den Vertretungsplan. Soweit dieses nicht ausreicht, sollte die Jahrgangselternvertretung an die Schulleitung herantreten. Dabei ist es sinnvoll, schriftliche Aufzeichnungen (wann? welches Fach? welcher Lehrer?) vorzuhalten.